COVID 19 ERLASS VOM 18.03.2021

  • Besuche in allen Catering- und Unterhaltungsbetrieben sind ausgesetzt, nur Lieferungen oder das Mitnehmen von Lebensmitteln für zu Hause und das Büro sind gestattet. Restaurants in Hotels sollten ihre Arbeit neu organisieren.
  • Besuche in Casinos und Spielhallen sind ausgesetzt;
  • Besuche in allen Einzelhandelsgeschäften, die Non-Food-Artikel mit einer Netto-Verkaufsfläche von über 300 Quadratmetern anbieten, sind ausgesetzt. Ausnahmen sind für Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte und Verbrauchermärkte zulässig.
  • Besuche von Einkaufszentren, die ein oder mehrere Gebäude darstellen, in denen sich Geschäfte, Restaurants usw. befinden, sind ausgesetzt. Einzelhandelsgeschäfte. Einkaufszentren vom Typ Mall schließen ebenfalls, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Optikern, Tierhandlungen, Banken, Versicherern, Zahlungsdienstleistern, Büros für chemische Reinigungen, Büros von Telekommunikationsbetreibern und anderen Kommunikationsdienstleister;
  • Die Durchführung von Kongress-Konferenz-Veranstaltungen, Seminaren, Wettbewerben, Schulungen, Teambuilding, Ausstellungen usw., öffentliche Veranstaltungen ist ausgesetzt;
  • Besuche von Fitnessstudios und Hallen für Gruppenaktivitäten sowie von unabhängigen Schwimmkomplexen und Schwimmbädern sind ausgesetzt.
  • Alle Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind ausgesetzt: Kinos, Museen, Galerien, Bühnenveranstaltungen, Konzerte, Kreativ-, Tanz- und Musikkurse;
  • Es ist nicht gestattet, private Versammlungen und Feiern zu organisieren und abzuhalten: Hochzeiten, Taufen mit mehr als 15 Personen;
  • Alle kollektiven und individuellen Sportveranstaltungen mit Trainings- und Wettkampfcharakter für alle Altersgruppen im Innen- und Außenbereich finden ohne Publikum statt.
  • Die Durchführung von Gruppenreisen, Ausflügen mit organisiertem Transport und Gruppenbesuchen zu den Sehenswürdigkeiten ist ausgesetzt;
  • Es ist verboten, organisierte öffentliche Massenveranstaltungen unter freiem Himmel abzuhalten: Feiern, Messen, Festivals usw.;
  • In allen Märkten und Basaren wird eine Organisation für den Einbahnverkehr geschaffen, die einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Besuchern bietet. Arbeiter und Besucher müssen eine schützende Gesichtsmaske tragen, die Nase und Mund bedeckt.
  • Die besuchten Klassen werden ausgesetzt, einschließlich Schulungspraktiken, Praktika, ausgelagerte Klassen, Prüfungen, duales Trainingssystem usw. in Schulen und Zentren zur Unterstützung der persönlichen Entwicklung;
  • Die Durchführung von außerschulischen Gruppenaktivitäten und -aktivitäten nach Interessen, Aktivitäten usw., die in der Schule und im außerschulischen Umfeld für alle Altersgruppen organisiert sind, wird ausgesetzt.
  • Der derzeitige Lernprozess an den Hochschulen ist beendet. Ausnahmen sind für praktische Übungen in klinischen Disziplinen, Lehrpraxis, klinisches Praktikum, Bachelor-Praktikum und staatliche Prüfungen von Studenten in reglementierten medizinischen Berufen in den Berufsfeldern "Medizin", "Zahnmedizin", "Pharmazie", "Gesundheitswesen" und Durchführung staatlicher Prüfungen an allen Hochschulen unter strikter Einhaltung der Maßnahmen zulässig;
  • Besuchte Gruppenkurse in Sprachzentren, Bildungszentren usw. Ausbildungszentren und Schulen werden ausgesetzt;
  • Besuche in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Kinderzentren, Clubs usw. sind ausgesetzt.
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